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Förderung Wärmepumpe im Kanton Zürich: Beiträge und Ablauf 2026.

Der Kanton Zürich beteiligt sich am Ersatz von Öl-, Gas- und Elektroheizungen durch Wärmepumpen. Hier finden Sie die aktuellen Beiträge, die wichtigsten Bedingungen und den Ablauf des Fördergesuchs.

Förderung für Wärmepumpen im Kanton Zürich, Beratung durch HT Haustechnik AG

Die Förderbeiträge 2026 im Überblick

Grundlage ist das Förderprogramm Energie des Kantons Zürich. Die wichtigsten Beiträge beim Ersatz einer fossilen oder elektrischen Heizung:

Luft/Wasser-Wärmepumpe: CHF 2'900 Grundbeitrag bis 15 kW Heizleistung, darüber zusätzlich CHF 160 pro kW.

Sole/Wasser-Wärmepumpe (Erdsonde): CHF 6'800 Grundbeitrag bis 15 kW, darüber zusätzlich CHF 420 pro kW. Für eine fossilfreie Erdsondenregeneration gibt es einen Zusatzbeitrag von CHF 3'000 plus CHF 100 pro kW.

Erstinstallation einer Wärmeverteilung (zum Beispiel beim Ersatz von Elektro-Einzelöfen): CHF 15'000 pauschal bis 250 m² Energiebezugsfläche, darüber CHF 60 pro m².

Stand September 2026, Angaben ohne Gewähr. Massgebend ist das jeweils aktuelle Förderprogramm Energie des Kantons Zürich.

Die wichtigsten Bedingungen

Drei Regeln entscheiden über den Beitrag: Erstens muss das Fördergesuch vor Baubeginn über das Online-Portal des Gebäudeprogramms eingereicht werden, nachträgliche Gesuche gehen leer aus. Zweitens brauchen Anlagen bis 15 kW das Zertifikat Wärmepumpen-Systemmodul, grössere Anlagen das Wärmepumpen-Gütesiegel mit Leistungsgarantie. Drittens ist der Förderbeitrag auf höchstens 50 Prozent der Investitionskosten begrenzt.

So läuft das Fördergesuch ab

1. Offerte als Grundlage

Aus Besichtigung und Offerte ergeben sich die Angaben, die das Gesuch braucht: Wärmepumpentyp, Leistung und Kosten.

2. Gesuch vor Baubeginn

Das Gesuch wird online über das Portal des Gebäudeprogramms eingereicht, zwingend bevor die Installation beginnt. Dabei unterstützen wir Sie.

3. Installation

Nach der Einreichung folgt der Heizungsersatz durch unser Team, mit zertifizierter Anlage gemäss den Fördervorgaben.

4. Abschluss und Auszahlung

Nach der Inbetriebnahme wird der Abschluss gemeldet und geprüft, anschliessend wird der Förderbeitrag ausbezahlt.

Gemeindebeiträge und Steuern

Viele Gemeinden im Kanton Zürich zahlen zusätzlich zum kantonalen Beitrag eigene Förderungen. Wir prüfen die Möglichkeiten für Ihre Adresse im Rahmen der Offerte. Energetische Sanierungen wie der Heizungsersatz lassen sich zudem in der Regel steuerlich geltend machen; massgebend sind die Vorgaben der Steuerbehörde.

Häufige Fragen zur Förderung

Wie hoch ist die Förderung für ein Einfamilienhaus?

Typische Einfamilienhaus-Anlagen liegen im Bereich bis 15 kW. Dafür zahlt der Kanton 2026 CHF 2'900 bei einer Luft/Wasser-Wärmepumpe und CHF 6'800 bei einer Erdsonden-Wärmepumpe. Bei grösseren Anlagen kommt ein Leistungszuschlag pro kW dazu.

Muss das Gesuch wirklich vor Baubeginn eingereicht sein?

Ja, das ist die wichtigste Regel des Programms. Wird zuerst installiert und erst danach eingereicht, gibt es keinen Beitrag. Wir achten im Projektablauf darauf, dass das Gesuch rechtzeitig gestellt ist.

Wer reicht das Fördergesuch ein?

Das Gesuch läuft über das Online-Portal des Gebäudeprogramms. Wir unterstützen Sie bei der Beantragung der kantonalen und der kommunalen Förderbeiträge und liefern alle technischen Angaben aus der Offerte zu.

Gibt es zusätzlich eine Bundesförderung?

Die Förderung läuft über das Gebäudeprogramm, das Bund und Kantone gemeinsam tragen. Für Ihre Wärmepumpe zuständig ist der Beitrag des Kantons Zürich, dazu kommen je nach Wohnort Beiträge der Gemeinde.

Alles Weitere zum Umstieg, zu den Wärmepumpentypen und zu den Kosten finden Sie auf unserer Seite Wärmepumpe. Ob sich der Ersatz rechnet, zeigt der kostenlose Heizungsrechner.

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