WASSERSCHADEN

Wasserschaden und Versicherung: was Sie wissen sollten.

Nach einem Wasserschaden stellt sich schnell die Frage, wer bezahlt. Hier finden Sie die wichtigsten Grundsätze und was Sie selbst tun können, damit die Abwicklung reibungslos läuft.

Durch Wasser beschädigtes Parkett beim Heizkörperventil

Hinweis: Wir sind Haustechniker, keine Versicherungsberater. Massgebend sind immer Ihre Police und die Auskunft Ihrer Versicherung. Diese Seite gibt einen allgemeinen Überblick.

Welche Versicherung ist in der Regel zuständig?

Schäden am Gebäude

Im Kanton Zürich deckt die obligatorische kantonale Gebäudeversicherung Feuer und Elementarereignisse wie Hochwasser oder Hagel. Leitungswasserschäden, etwa nach einem Rohrbruch, sind dort in der Regel nicht enthalten. Dafür braucht es eine private Gebäudewasserversicherung der Eigentümerschaft.

Möbel und Hausrat

Für beschädigte Möbel, Teppiche und persönliche Gegenstände ist die Hausratversicherung der Bewohnerinnen und Bewohner zuständig.

Schaden bei Dritten

Ist ein Schaden in einer anderen Wohnung entstanden, etwa durch einen überlaufenden Abfluss, kann die Privathaftpflichtversicherung der verursachenden Person betroffen sein.

Mietwohnungen

Mieterinnen und Mieter melden den Schaden sofort der Verwaltung oder Vermieterschaft. Diese kümmert sich um die Gebäudeseite.

Was Sie sofort tun sollten

Schaden begrenzen: Wasser abstellen und unser Pikett unter 044 865 00 00 anrufen. Versicherungen erwarten, dass der Schaden so klein wie möglich gehalten wird.

Dokumentieren: Fotos vom Schaden und von beschädigten Gegenständen, bevor aufgeräumt wird.

Melden: Den Schaden möglichst rasch Ihrer Versicherung melden, bei Mietwohnungen auch der Verwaltung.

Nichts vorschnell entsorgen: Beschädigte Gegenstände aufbewahren, bis die Versicherung entschieden hat.

Welche Unterlagen Sie von uns erhalten

Zu jedem Einsatz erhalten Sie nachvollziehbare Rapporte und Rechnungen mit den ausgeführten Arbeiten. Auf Wunsch halten wir den Schaden mit Fotos fest und dokumentieren die Feuchtemessungen während der Trocknung. Diese Unterlagen können Sie bei Ihrer Versicherung einreichen.

Alles aus einer Hand: Den Notfall übernimmt unsere Serviceabteilung, die Instandstellung unsere Umbauabteilung. Wie die beiden zusammenarbeiten, lesen Sie auf der Seite Wasserschaden.

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Für Verwaltungen

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Häufige Fragen

Zahlt die Gebäudeversicherung einen Wasserschaden?

Im Kanton Zürich deckt die obligatorische kantonale Gebäudeversicherung Feuer und Elementarereignisse. Leitungswasserschäden wie ein Rohrbruch sind dort in der Regel nicht enthalten, dafür braucht es eine Gebäudewasserversicherung. Massgebend ist Ihre Police.

Wer zahlt beschädigte Möbel nach einem Wasserschaden?

Für Möbel und persönliche Gegenstände ist in der Regel die Hausratversicherung der Bewohnerinnen und Bewohner zuständig.

Welche Unterlagen erhalte ich für die Versicherung?

Sie erhalten Rapporte und Rechnungen mit den ausgeführten Arbeiten, auf Wunsch Fotos und Feuchtemessungen.

Was muss ich als Mieter bei einem Wasserschaden tun?

Schaden begrenzen, Fotos machen und sofort die Verwaltung oder Vermieterschaft informieren. Bei akuten Schäden können Sie unser Pikett unter 044 865 00 00 direkt anrufen.

Akuter Wasserschaden? Rufen Sie sofort an.

Unser Sanitär Pikettdienst ist rund um die Uhr besetzt, 365 Tage im Jahr. Nach Ihrem Anruf sind wir in der Regel innerhalb von 30 bis 60 Minuten bei Ihnen.

📞 044 865 00 00

Wasserschaden gemeldet, was jetzt?

Schildern Sie uns kurz, was passiert ist. Wir schauen uns den Schaden an, orten die Ursache und sagen Ihnen, was nötig ist.

Schaden melden → 📞 044 201 32 32